Grundmodell "ISO 17100"

Dieses Grundmodell richtet sich nach der DIN EN ISO 17100, einer europäischen und international anerkannten Norm für Übersetzungsdienstleistungen. Als Weiterentwicklung der DIN EN 15038 legt sie sämtliche Aspekte des Übersetzungsprozesses fest, die Einfluss auf die Qualität und Bereitstellung von Übersetzungsdienstleistungen haben. – Wir arbeiten auf Wunsch gemäß dieser Norm, um so den allerhöchsten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.

Wie im Grundmodell „Standard“ gliedert sich der Übersetzungsprozess auch hier in drei Phasen: A. Projektvorbereitung, B. Produktionsprozess, C. Projektnachbereitung. Auch im Grundmodell „ISO 17100“ ist ein Projektmanager für die Leitung und Überwachung des Übersetzungsprozesses verantwortlich. Dieser ist ebenso erster Ansprechpartner bei Fragen und Vermittler zwischen Kunden und Produzenten.
Das Grundmodell „ISO 17100“ unterscheidet sich von unserem „Standard“-Modell im Wesentlichen darin, dass auf die Übersetzung obligatorisch eine Revision folgt, die durch eine andere Person als den Urheber der Übersetzung durchgeführt wird. Man spricht hier deswegen auch vom Vier-Augen-Prinzip. Daran sich anschließende Leistungen – wie eine fachliche Prüfung oder ein Korrekturlesen – sind optional.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die drei genannten Phasen und die darin enthaltenen Arbeitsschritte geben.

A. In der Projektvorbereitung werden vor allem administrative Aspekte (Registrierung und Zuweisung des Übersetzungsprojekts), technische Aspekte (wie die Wahl der Ressourcen) und sprachliche Aspekte (Analyse des ausgangssprachlichen Inhalts, Terminologie und Stilrichtlinien etc.) geklärt. Diese Tätigkeiten werden von dem für das jeweilge Projekt verantwortlichen Projektmanager ausgeführt.

B. In dem Produktionsprozess erfolgt die eigentliche Übersetzung. Sie hat mit den zielsprachlichen Konventionen, den Spezifikationen und dem Zweck des Übersetzungsprojektes übereinzustimmen. Insbesondere gilt es, die folgenden Punkte zu erfüllen:
a) Einhaltung der Sachgebiets- und Kundenterminologie;
b) semantische Korrektheit des zielsprachlichen Inhalts;
c) angemessene Syntax, Orthografie, Zeichensetzung, diakritische Zeichen und andere orthografische Konventionen der Zielsprache;
d) lexikalische Kohäsion und Phraseologie;
e) Einhaltung der eigenen und/oder kundenseitigen Stilrichtlinien;
f) Berücksichtigung des Gebietsschemas (Locale);
g) Formatierung;
h) Zielgruppe und Zweck des zielsprachlichen Inhalts.

Die so angefertigte Übersetzung wird im Anschluss durch deren Urheber kontrolliert, d.h. auf mögliche semantische, grammatische und orthographische Probleme und auf Entsprechung mit den Spezifikationen des Projekts überprüft.

Im nächsten Schritt wird die kontrollierte Übersetzung durch eine zweite Person revidiert. Eine Revision ist die zweisprachige Überprüfung eines zielsprachigen Inhalts im Vegleich mit dem ausgangssprachlichen Inhalt. An sie werden dieselben Bedingungen wie an die Übersetzung gestellt (s.o.).

Die revidierte Übersetzung kann in weiteren optionalen Schritten fachlich geprüft und/oder durch ein Korrekturlesen überprüft werden.

Die so mehrfach geprüfte Übersetzung gelangt sodann zurück in die Hände des Projektmanagers, der im Arbeitsschritt der Verifizierung bestätigt, dass alle mit dem Kunden vereinbarten Projektspezifikationen eingehalten worden sind. Nach erfolgter Verifizierung wird das Projekt freigegeben und das Produkt dem Kunden ausgeliefert.

C. Die Projektnachbereitung sieht ein Feedback vor, das der Kunde uns über das Projekt geben kann. Dies soll uns dabei helfen, unsere Arbeitsweise stetig zu verbessern. 

Der letzte Schritt des Projektes besteht in dessen administrativem Abschluss. Dieser schreibt vor, dass alle rechtlichen und/oder vertraglichen Pflichten hinsichtlich der Archivierung oder Löschung der Kundendaten und deren Schutz erfüllt werden müssen.

Übersetzung Grundmodell ISO 17100

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